HINWEIS
Seit Donnerstag, den 10.6. entfällt die Testpflicht komplett für Kino und Gastronomie (in Innen- und Außenbereichen)! Die Süßwarentheken sind geöffnet. Es bleibt bei einer FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt auch auf den Plätzen im Saal, soweit nicht gegessen und getrunken wird.